So mancher erhält jetzt vom Staat 1.500 Euro geschenkt. Dazu ist lediglich ein Antrag nötig.
Dafür gibt es Extrageld
Viele Bürger können sich freuen, denn sie erhalten vom Staat 1.500 Euro geschenkt. Der Grund ist ganz einfach, denn sie dürfen das Geld geltend machen. In Deutschland werden nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit rund 4,4 Millionen Pflegebedürftige zu Hause betreut. Doch vielen ist nicht bewusst, dass sich die finanziellen Rahmenbedingungen regelmäßig ändern. Ab 2025 gibt es erneut Anpassungen beim Pflegegeld und dem Entlastungsbetrag, die für Pflegebedürftige und Angehörige von großer Bedeutung sind.
Nach einer ersten Erhöhung zu Beginn des Jahres wurde das Pflegegeld erneut angepasst. Es variiert je nach Pflegegrad zwischen 347 und 990 Euro im Monat. Eine kleine, aber für viele entscheidende Steigerung. Im Detail sieht die neue Regelung wie folgt aus:
- Pflegegrad 1: 0 Euro
- Pflegegrad 2: 347 Euro
- Pflegegrad 3: 599 Euro
- Pflegegrad 4: 800 Euro
- Pflegegrad 5: 990 Euro
Das Pflegegeld ist nicht zweckgebunden, das bedeutet, es kann flexibel für verschiedene Bedürfnisse verwendet werden – sei es für Betreuung, Pflegehilfen oder andere Unterstützungsangebote.
Entlastungsbetrag steigt, aber wird kaum genutzt
Neben dem Pflegegeld wurde auch der sogenannte Entlastungsbetrag erhöht. Er steigt von bisher 125 Euro pro Monat auf 131 Euro. Damit stehen Pflegebedürftigen nun insgesamt 1.572 Euro pro Jahr zur Verfügung, um Unterstützung im Alltag zu finanzieren – beispielsweise für Haushaltshilfen, Einkaufsdienste oder Kurzzeitpflege.
Doch hier gibt es ein großes Problem: Laut Studien rufen 60 Prozent der Berechtigten den Entlastungsbetrag gar nicht erst ab. Dabei ist das Geld explizit zur Entlastung von pflegenden Angehörigen oder zur Förderung der Selbstständigkeit Pflegebedürftiger gedacht.
Warum nutzen viele Betroffene das Geld nicht?
Ein Hauptgrund ist, dass der Entlastungsbetrag zweckgebunden ist und erst nach erbrachter Leistung ausgezahlt wird. Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen müssen also zunächst in Vorleistung treten, Rechnungen einreichen und auf die Erstattung durch die Pflegekasse warten. Eine weitere Hürde: Die Regelungen zum Entlastungsbetrag sind nicht bundesweit einheitlich, sondern werden je nach Bundesland unterschiedlich gehandhabt.
Zudem sind professionelle Anbieter von Entlastungsleistungen oft teuer, sodass die 131 Euro monatlich schnell aufgebraucht sind. Dennoch sollten Betroffene darauf achten, die finanzielle Unterstützung nicht ungenutzt zu lassen. 1.500 Euro geschenkt bekommen, ist in jedem Fall etwas wert. Wer auf externe Dienstleister setzt, kann sich die Abrechnung direkt über die Pflegekasse abnehmen lassen. Denn das spart Zeit und bürokratischen Aufwand.