Österreich will Arbeit nach dem Pensionsantritt deutlich attraktiver machen. Am Mittwoch, 23. September, stimmt der Nationalrat über die sogenannte Aktivpension ab: Bis zu 1.250 Euro im Monat sollen ab 2027 steuerfrei bleiben. Wer davon profitiert und was sich für Betriebe ändert.
Was der Nationalrat beschließen soll
Das Gesetzespaket hat den Sozialausschuss Anfang September mit den Stimmen der drei Regierungsfraktionen ÖVP, SPÖ und NEOS passiert. Nun steht es auf der Tagesordnung des Nationalrats am 23. September 2026. Kern ist ein neuer Steuerfreibetrag für Menschen, die das gesetzliche Pensionsalter erreicht haben und trotzdem weiter erwerbstätig bleiben. Bis zu 1.250 Euro im Monat, also höchstens 15.000 Euro im Jahr, sollen dann nicht der Einkommensteuer unterliegen.
Gelten soll die Regel erstmals für Erwerbseinkommen ab dem 1. Jänner 2027. Sie betrifft Angestellte ebenso wie Selbständige. Begünstigt sind zwei Gruppen: Personen, die ihre Pension aufschieben und im Job bleiben, sowie Personen, die bereits eine Pension beziehen und nebenbei arbeiten.
Voraussetzungen und Beiträge
Für den Zuverdienst neben einer laufenden Pension gilt eine Hürde: Nötig sind mindestens 40 Versicherungsjahre. Für Frauen gibt es eine Einschleifregelung bis 2033, die bei 34 Versicherungsjahren beginnt. Wer dagegen schlicht über das Regelpensionsalter hinaus weiterarbeitet und noch keine Pension bezieht, muss diese Mindestzeit laut Parlamentskorrespondenz nicht nachweisen.
Neben der Steuer ändert sich auch die Sozialversicherung. Die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Begünstigte Beschäftigte zahlen keine Beiträge zur Pensionsversicherung mehr.
- Arbeitgeber müssen für Beschäftigte über 65 künftig den vollen statt wie bisher den halben Pensionsversicherungsbeitrag leisten.
- Für Selbständige sinken die Beitragssätze in den jeweiligen Sozialversicherungssystemen; ein fiktiver Dienstgeberanteil bleibt bestehen.
- Der Bund rechnet mit Steuerausfällen von rund 125 Millionen Euro im Jahr 2027 und etwa 186 Millionen Euro jährlich ab 2028.
Auch die Abfertigung Neu wird umgebaut
Das Paket reicht über die Aktivpension hinaus. Ab 2028 sollen Beschäftigte ihre Beiträge zur Abfertigung Neu in sogenannten Vorsorgeveranlagungsgemeinschaften anlegen können, die stärker auf Rendite ausgerichtet sind und damit auch mehr Schwankungsrisiko tragen. Abfertigungsansprüche sollen außerdem kostenlos in eine Pensionskasse übertragen werden können. Inaktive Konten bei Vorsorgekassen sollen automatisch zusammengeführt werden.
Zudem sinkt die Obergrenze für die Verwaltungskosten der Vorsorgekassen von 0,8 auf 0,6 Prozent. Die Schwelle, bis zu der kleine Guthaben ausgezahlt werden können, steigt von 16.500 auf 20.000 Euro. Begleitend sind Mittel zur Förderung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorgesehen.
Der Vergleich mit Deutschland
Die Idee ist nicht neu. In Deutschland gilt seit 1. Januar 2026 die Aktivrente. Wer dort nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeitet, kann bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei verdienen. Der deutsche Freibetrag ist damit höher, das österreichische Modell verknüpft die Entlastung dafür zusätzlich mit dem Wegfall der Pensionsbeiträge für die Beschäftigten. Beide Länder verfolgen dasselbe Ziel: Fachkräfte länger im Erwerbsleben zu halten, während die geburtenstarken Jahrgänge in Pension gehen.
Was Betroffene jetzt tun können
Noch ist das Gesetz nicht beschlossen, nach dem Nationalrat muss es zudem den Bundesrat passieren. Wer kurz vor dem Pensionsantritt steht, kann aber schon jetzt bei der Pensionsversicherungsanstalt die eigenen Versicherungsjahre prüfen lassen, denn die 40-Jahre-Grenze entscheidet über den Freibetrag beim Zuverdienst. Betriebe mit älteren Beschäftigten sollten die höheren Dienstgeberbeiträge ab 2027 in ihre Personalkosten einplanen. Für individuelle steuerliche Fragen sind Steuerberatung oder Arbeiterkammer die richtige Anlaufstelle.



