Erdgas-Umstellung in sechs Bundesländern: Was Verbraucher jetzt wissen müssen
In sechs Bundesländern Deutschlands steht eine bedeutende Veränderung in der Erdgasversorgung bevor, sodass die Bürger der Bundesländer einen Gas-Zuschuss beantragen können. Die sogenannte Marktraumumstellung steht an. Bis zum Jahr 2030 soll in Teilen von Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Hessen der Wechsel vom L-Gas (Low Calorific Gas) zum H-Gas (High Calorific Gas) abgeschlossen sein. Diese Umstellung ist notwendig, da die heimischen L-Gas-Vorkommen in den Niederlanden und Deutschland rückläufig sind und langfristig nicht mehr zur Verfügung stehen werden.
Was bedeutet die Umstellung für Haushalte?
Der Wechsel von L-Gas zu H-Gas betrifft nicht nur das Gasnetz, sondern auch die gasbetriebenen Geräte in den Haushalten, wie Heizkessel, Thermen und Gasherde. Diese müssen an die Eigenschaften des H-Gases angepasst oder, falls eine Anpassung nicht möglich ist, steht ein Austausch an.
Der örtliche Gasnetzbetreiber ist verpflichtet, betroffene Haushalte spätestens zwei Jahre vor der geplanten Umstellung schriftlich zu informieren. Erhalten Sie also im Jahr 2025 eine Benachrichtigung, erfolgt die Umstellung im Jahr 2027. Die Bundesländer bieten zusätzlich einen Gas-Zuschuss an.
Ablauf der Umstellung
Etwa ein Jahr vor dem geplanten Wechsel findet eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Gasgeräte statt. Hierzu beauftragt der Netzbetreiber eigene Mitarbeiter oder externe Dienstleister, die alle angeschlossenen Gasgeräte in Ihrem Haushalt erfassen. Dieser Termin dauert in der Regel nur wenige Minuten. Anschließend nehmen spezialisierte Monteure die notwendigen Anpassungen an denGeräten vor.
Kosten und finanzielle Unterstützung
Die Kosten für die Anpassung der Geräte finanzieren sich über die Netzentgelte, sodass für die Umrüstung selbst keine direkten Kosten auf die Verbraucher zukommen. Sollte ein Gerät jedoch nicht umgerüstet werden können und muss ersetzt werden, besteht die Möglichkeit, einen Zuschuss zu beantragen. Für jedes neu angeschaffte Gerät können 100 Euro, für neue Heizgeräte sogar bis zu 500 Euro als Erstattung winken. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die genauen Bedingungen und Antragsverfahren bei Ihrem Netzbetreiber zu informieren.
Auswirkungen auf den Gaspreis
Obwohl H-Gas einen höheren Brennwert hat und somit teurer ist als L-Gas, benötigen Sie für denselben Heizeffekt weniger H-Gas. Da Gasverbraucher nicht das Volumen des verbrauchten Gases, sondern die tatsächlich enthaltene Energiemenge bezahlen, sollte sich die Umstellung nicht signifikant auf Ihre Gasrechnung auswirken. Dennoch können regionale Unterschiede und Marktpreisschwankungen zu leichten Veränderungen führen.
Die Marktraumumstellung ist ein notwendiger Schritt, um die Erdgasversorgung in Deutschland langfristig zu sichern. Für betroffene Haushalte bedeutet dies zwar einen gewissen organisatorischen Aufwand. Jedoch erhalten sie durch frühzeitige Informationen und finanzielle Unterstützungsangebote seitens der Netzbetreiber Unterstützung. Es empfiehlt sich, die Kommunikation Ihres Gasnetzbetreibers aufmerksam zu verfolgen und bei Fragen oder Unsicherheiten direkt Kontakt aufzunehmen.