Vor diesem Fehler beim Altpapier sollte man sich dringend hüten. Leider riskieren Verbraucher ein heftiges Bußgeld bei diesem Altpapier-Fehler.
Welcher Altpapier-Fehler kann teuer werden?
Zahlreiche Bürger entsorgen jeden Tag einfach ihr Altpapier. Dieses werfen sie in den Container oder ihren Mülleimer. Leider droht bei einer anderen Variante ein ungeahntes Bußgeld durch einen Altpapier-Fehler. Vor allem diejenigen, die einen Grill, einen Kamin oder eine Feuerstelle im Garten oder Haus haben.
Teuer wird es vor allem dann, wenn gewisse Dinge verbrannt werden, die nicht eigentlich verboten sind. Mal eben den Grill mit Altpapier anzünden? Keine gute Idee, wenn es sich um diese Produkte handelt. So drohen saftige Bußgelder, wenn man zum Anzünden den Altpapier-Fehler Nummer eins begeht: Zeitungen zum Verheizen verwenden! Apropos Kosten: Auch hier droht eine Kostenfalle, vor allem für Bahnreisende.
Was darf man nicht verbrennen?
Für viele Kaminbesitzer oder Grillfans ist es ganz normal, dass man zuerst eine Schicht Zeitungspapier in den Ofen gibt, dann Anzündholz darüber und anschließend etwas Brennmaterial dazu gibt. Schon brennt das Feuer. Auch beim Grillanzünden oder der Feuerschale gehen viele so vor. Aber: Das ist verboten!
Weder Zeitungen noch Verpackungskartons dürfen so verbrannt oder verfeuert werden. Es handelt sich nicht nur um ein Bagatellvergehen, sondern tatsächlich sogar um eine Straftat. Das Problem ist, dass diese Produkte mit zusätzlichen Stoffen, wie Farbe, Bindemittel und Ähnliches versehen sind. Sie können beim Verbrennen Schadstoffe freisetzen, die sowohl der Umwelt als auch der Gesundheit schaden.
Welche Bußgelder können beim Altpapier-Fehler drohen?
Dass man die Finger lieber von dieser Feuer-Methode lassen sollte, zeigt ein Blick in den Bußgeldkatalog. Bei dieser Straftat können bis zu 100.000 Euro fällig werden. Dies regelt die Bundesimmissionsschutzverordnung (§3 1. BImSchV). Laut dieser Verordnung dürfen nur naturbelassene und ausreichend getrocknete Hölzer in gespaltener Form verheizt werden.
Das Verbrennen anderer Materialien oder Stoffe gilt als illegale Abfallbeseitigung. Daher können, laut § 69 KrWG, Geldbußen in Höhe von bis zu 100.000 Euro auferlegt werden. Dabei ist es nicht wichtig, ob das Papier im Ofen oder in der Feuerschale landet.