Chef zahlt nicht? Das müssen Arbeitnehmer wissen

Münzen und Scheine der Euro-Währung.
iStock.com/Max Zolotukhin
Inhaltsverzeichnis

Wann muss Ihr Gehalt auf dem Konto sein? Diese Regeln gelten für Arbeitgeber

Jeden Monat warten Millionen Arbeitnehmer in Deutschland auf ihren Gehaltseingang. Doch wann genau das Geld auf dem Konto sein muss, ist nicht willkürlich festgelegt, es gibt klare gesetzliche Vorschriften. Wer sich fragt, ob sein Arbeitgeber die Zahlung hinauszögern darf, sollte die geltenden Fristen kennen. Wenn der Chef nicht zahlt oder unpünktlich ist, können Arbeitnehmer dagegen vorgehen.

Gehalt erst nach erbrachter Arbeitsleistung fällig

Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) gilt das sogenannte Nachleistungsprinzip: Das Gehalt wird erst nach der erbrachten Arbeitsleistung fällig. Wer also im Februar arbeitet, erhält das Gehalt dafür frühestens Ende Februar oder Anfang März. Viele Betriebe gehen pleite.

Ein klarer Zahlungstermin ergibt sich oft aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag. Arbeitgeber dürfen jedoch nicht willkürlich festlegen, wann sie das Gehalt überweisen. Meist erfolgt die Zahlung zum Monatsende oder spätestens in den ersten Tagen des Folgemonats.

Bis wann muss das Gehalt überwiesen werden?

Ohne eine vertragliche Regelung ist das Gehalt laut Rechtsprechung spätestens am ersten Tag des Folgemonats fällig. Viele Unternehmen orientieren sich daran und überweisen das Gehalt bereits zum Monatsende oder innerhalb der ersten Tage des Folgemonats.

Allerdings gibt es Ausnahmen: Manche Firmen zahlen erst zur Mitte des Folgemonats – zum Beispiel am 15. Diese Praxis ist rechtlich zulässig, solange sie vertraglich geregelt ist. In der Regel gilt der 15. des Folgemonats als absolute Grenze, da Gerichte spätere Zahlungen häufig als unzumutbar einstufen.

Eine längere Verzögerung ist nur dann erlaubt, wenn das Gehalt monatlich neu berechnet werden muss – etwa durch variable Bonuszahlungen oder Zuschläge. Wenn der Chef nicht zahlt, muss der Arbeitnehmer entsprechend handeln.

Gibt es eine gesetzliche Maximalfrist?

Ja, das Mindestlohngesetz setzt eine klare Grenze: Falls keine explizite Fälligkeitsregel existiert, muss das Gehalt spätestens am letzten Tag des Folgemonats gezahlt werden. Spätere Fristen sind selbst durch eine vertragliche Vereinbarung unzulässig.

Eine wichtige Ausnahme gilt für Auszubildende: Ihre Vergütung muss spätestens am letzten Arbeitstag des Monats auf dem Konto sein, nicht erst im Folgemonat.

Was tun, wenn das Gehalt zu spät kommt?

Falls das Gehalt regelmäßig verspätet eingeht, sollten Arbeitnehmer zunächst das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen. Gibt es keine zufriedenstellende Lösung, gerät der Arbeitgeber in Verzug, was folgende Konsequenzen haben kann:

  • Verzugszinsen: Arbeitnehmer haben das Recht, Verzugszinsen zu fordern.
  • Schadensersatzansprüche: Falls durch die verspätete Zahlung finanzielle Engpässe entstehen, kann ein Anspruch auf Schadensersatz bestehen.
  • Außerordentliches Kündigungsrecht: In besonders gravierenden Fällen kann eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer möglich sein.

Wann werden Rente und Bürgergeld gezahlt?

Nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Rentner und Bürgergeld-Empfänger sind auf pünktliche Zahlungen angewiesen. Hier gibt es klare Vorschriften:

  • Rente: Die Rentenzahlung erfolgt am letzten Bankarbeitstag des Monats.
  • Bürgergeld: Hier gilt das Vorauszahlungsprinzip – das Geld wird am ersten Werktag des Monats für den laufenden Monat überwiesen.

Fazit: Pünktliche Gehaltszahlung ist Pflicht

Arbeitgeber dürfen die Gehaltszahlung nicht nach Belieben verzögern. In den meisten Fällen muss das Geld zum Monatsende oder spätestens in den ersten Tagen des Folgemonats auf dem Konto sein. Wer regelmäßig auf sein Gehalt warten muss, sollte seine Rechte kennen und gegebenenfalls rechtliche Schritte in Betracht ziehen.

Teilen:

Es gibt auch spannende News aus Ihrem Unternehmen?

Klicken Sie auf den Button, um zu erfahren, wie wir auf Wirtschaftsjournal.com darüber berichten können.

ALLE NACHRICHTEN

Ein Rentner zählt Geld in seinem Geldbeutel.
Rente im Tief für diese Jahrgänge: Sie gehen fast leer aus
WhatsApp ist einer der beliebtesten Messaging-Dienste überhaupt.
WhatsApp: Bundesnetzagentur warnt vor gefährlicher Nachricht
Der Eingang eines Lidl mit dem typischen Logo des Unternehmens.
Kunden sind empört: Lidl führt neue Gebühr ein
Die klassische braune Biotonne.
2.500 Euro Strafe! Neue Biomüll-Regeln ab Mai 2025