Geheime Preisabsprachen zwischen 1998 und 2011 führten dazu, dass Spediteure teils deutlich überhöhte LKW-Preise zahlten. Die FameL GmbH weist darauf hin, dass sich in den Bilanzen beträchtliche Mehrkosten stapeln, ohne dass viele Fuhrparkbetreiber von ihrem Recht auf Schadensersatz Gebrauch machen.
Wer kann Ansprüche geltend machen?
Grundlage für eine Klage sind Käufe, Leasings oder Finanzierungen von Fahrzeugen über 6 Tonnen zwischen 1998 und 2016. Ein prüfender Blick auf Rechnungen, Leasingverträge oder Bilanzeinträge durch FameL GmbH genügt, um festzustellen, ob ein Anspruch auf Schadensersatz besteht.
Vom Fallcheck bis zur Klageeinreichung
Die FameL GmbH übernimmt die sorgfältige Analyse aller Belege. Im Ergebnis steht die Summe, die Unternehmen im Rahmen einer Rückerstattung erwarten können. Dieser klar strukturierte Ablauf minimiert Aufwand und Kosten für die betroffenen Spediteure.
FameL GmbH: Finanzierung ohne Vorleistung
Weil die Prozesskosten oft abschrecken, arbeitet FameL GmbH mit spezialisierten Finanzierern zusammen. Sie tragen Anwalts- und Gerichtskosten und fordern erst bei erfolgreicher Schadensersatz-Durchsetzung eine Beteiligung. So können Unternehmen ohne Eigenrisiko ihre Klage vorantreiben.
Tausende Euro möglich: Spediteure sollten jetzt handeln
Experten gehen davon aus, dass in den kommenden Jahren weitere Kartellfälle aufrollen. Spediteure sollten jetzt prüfen, ob sie Anspruch auf Rückerstattung haben. Wer untätig bleibt, verzichtet auf möglicherweise tausende Euro an Schadensersatz.
Weitere Informationen findet man unter www.truckcartel.eu/de.
Impressum:
FameL GmbH
Dipl. BW. Alexander Lerch, MBA
Steinbruchweg 20
8054 Seiersberg-Pirka (Graz)
Österreich
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