Fördermöglichkeiten für private Photovoltaikanlagen im Jahr 2025: Kredite, Zuschüsse und Einspeisevergütung im Überblick
Die Installation einer privaten Photovoltaikanlage (PV-Anlage) bietet zahlreiche Vorteile. Sie ermöglicht es Hausbesitzern, unabhängiger von Stromversorgern zu werden, die Energie der Sonne zu nutzen und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Allerdings sind die anfänglichen Investitionskosten, die oft 10.000 Euro oder mehr betragen, für viele eine Hürde. Um diese zu überwinden, stehen im Jahr 2025 verschiedene Fördermöglichkeiten von Bund, Ländern und Kommunen zur Verfügung. Es lohnt sich bei der Planung einer Photovoltaik Zuschüsse zu nutzen.
KfW-Kredit für Photovoltaik als Zuschüsse
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt Privatpersonen bei der Anschaffung sowie Installation von PV-Anlagen mit zinsgünstigen Darlehen. Über das Programm „Erneuerbare Energien – Standard (270)“ können Verbraucher Kredite mit einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren und einem Höchstbetrag von bis zu 150 Millionen Euro pro Vorhaben beantragen.
Neben den Kosten für die PV-Module sind auch Ausgaben für Planung, Installation und eventuelle Batteriespeicher förderfähig. Anfang 2025 lag der effektive Jahreszins bei 3,76 Prozent. Die Beantragung erfolgt über die jeweilige Hausbank, die auch die individuellen Konditionen festlegt. Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Nachträgliche Anträge sind nicht möglich.
Einspeisevergütung für Solarstrom
Gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten Betreiber von PV-Anlagen eine Vergütung für den in das öffentliche Netz eingespeisten überschüssigen Solarstrom. Diese Einspeisevergütung gilt derzeit für 20 Jahre garantiert und variiert je nach Zeitpunkt der Inbetriebnahme, Anlagenleistung sowie Art der Einspeisung. Für Anlagen, die zwischen dem 1. Februar sowie dem 31. Juli 2025 in Betrieb genommen werden, gelten folgende Vergütungssätze:
- Anlagenleistung bis 10 kWp: 7,94 Cent pro kWh bei Teileinspeisung, 12,60 Cent pro kWh bei Volleinspeisung
- Anlagenleistung von 10 bis 40 kWp: 6,88 Cent pro kWh bei Teileinspeisung, 10,56 Cent pro kWh bei Volleinspeisung
- Anlagenleistung von 40 bis 100 kWp: 5,62 Cent pro kWh bei Teileinspeisung, 10,56 Cent pro kWh bei Volleinspeisung
Es ist zu beachten, dass die Fördersätze für neu installierte Anlagen alle sechs Monate um ein Prozent sinken. Zudem plant die Bundesregierung Reformen des Energiewirtschaftsrechts, die unter anderem vorsehen, dass Betreiber von neuen PV-Anlagen keine Vergütung erhalten, wenn die Strombörsenpreise negativ sind. Übrigens: Gesundheitskosten kann man steuerlich absetzen.
Regionale Förderprogramme
Neben den bundesweiten Förderungen bieten viele Bundesländer sowie Kommunen eigene Zuschüsse für die Installation von PV-Anlagen an. Diese regionalen Programme können Investitionszuschüsse von bis zu 10.000 Euro umfassen und sind oft mit den KfW-Krediten kombinierbar. Die genauen Konditionen variieren je nach Region und sind häufig gedeckelt, sodass eine frühzeitige Antragstellung ratsam ist. Informationen zu den verfügbaren Programmen können bei der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung eingeholt werden. Zudem bietet die Förderdatenbank des Bundes einen umfassenden Überblick über aktuelle Fördermöglichkeiten.
Die Investition in eine private Photovoltaikanlage wird durch verschiedene Förderprogramme auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene unterstützt. Durch die Kombination von zinsgünstigen KfW-Krediten, garantierten Einspeisevergütungen sowie regionalen Zuschüssen können Verbraucher die anfänglichen Investitionskosten erheblich senken. Interessenten sollten sich frühzeitig über die verfügbaren Fördermöglichkeiten informieren und die Anträge vor Beginn des Projekts stellen, um von den finanziellen Vorteilen zu profitieren.