Zehn Euro im Monat vom Staat für jedes Kind: Die Frühstartrente soll Kindern in Deutschland ein erstes Polster für das Alter verschaffen. Der Gesetzentwurf liegt dem Bundestag vor, die erste Beratung ist für diese Sitzungswoche geplant. Was Familien über Start, Jahrgänge und Geldanlage wissen sollten.
Was die Bundesregierung plant
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Einführung einer Frühstartrente am 12. August 2026 beschlossen. Seit dem 7. September liegt er dem Bundestag als Drucksache 21/7864 vor. Nach der ersten Lesung, die für Ende dieser Woche vorgesehen ist, befasst sich der Finanzausschuss mit dem Vorhaben. Auch der Bundesrat muss zustimmen. Ziel der Regierung ist, das Verfahren noch in diesem Jahr abzuschließen, sodass das Gesetz am 1. Januar 2027 in Kraft treten kann.
Das Prinzip: Für jedes Kind mit Wohnsitz in Deutschland zahlt der Staat vom sechsten Lebensjahr bis zur Volljährigkeit monatlich 10 Euro auf ein kapitalgedecktes Vorsorgekonto ein. Über zwölf Jahre summiert sich das auf 1.440 Euro an Einzahlungen, dazu kommen mögliche Erträge. Die Frühstartrente ist kein Teil der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern private Altersvorsorge mit staatlichem Zuschuss.
Welche Kinder zuerst dabei sind
Die Förderung soll schrittweise wachsen. Den Anfang macht rückwirkend zum 1. Januar 2026 der Geburtsjahrgang 2020, also die Kinder, die in diesem Jahr sechs werden. Ab 2027 kommt jedes Jahr der Jahrgang hinzu, der das sechste Lebensjahr erreicht. Ältere Kinder, die bereits über sechs sind, werden nach dem Entwurf nicht nachträglich einbezogen. Die ersten Zahlungen sollen 2027 fließen.
Für Familien mit mehreren Kindern bedeutet das: Jedes Kind erhält ab seinem sechsten Geburtstagsjahr einen eigenen Anspruch, sofern es zu einem der geförderten Jahrgänge gehört. Voraussetzung ist nach den Angaben der Rentenversicherung ein Hauptwohnsitz in Deutschland. Ein gesonderter Antrag ist dafür laut Entwurf nicht vorgesehen.
So soll die Geldanlage funktionieren
Die wichtigsten Eckpunkte aus dem Gesetzentwurf und den Angaben der Deutschen Rentenversicherung:
- Eltern eröffnen ein Altersvorsorgedepot bei einem Anbieter ihrer Wahl; der Vertrag kann elektronisch abgeschlossen werden.
- Die staatlichen Beiträge fließen ohne gesonderten Antrag. Zuständig ist die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen bei der Deutschen Rentenversicherung Bund.
- Familien können freiwillig zusätzlich einzahlen, laut Entwurf bis zu 6.840 Euro im Jahr.
- Erträge bleiben in der Ansparphase steuerfrei.
- Ausgezahlt wird frühestens ab dem 65. Lebensjahr.
- Für Kinder ohne eigenes Depot soll zum 1. Januar 2028 ein staatliches Sondervermögen als kollektive Anlage eingerichtet werden.
Was das den Bund kostet
Laut Gesetzentwurf rechnet der Bund mit Ausgaben von 198 Millionen Euro im Jahr 2027. Weil jedes Jahr ein weiterer Jahrgang dazukommt, sollen die Kosten bis 2030 auf 411 Millionen Euro steigen. Die Frühstartrente reiht sich in eine Reihe von Rentenvorhaben der Bundesregierung ein, zu denen auch die seit Jahresbeginn geltende Aktivrente für Beschäftigte über der Regelaltersgrenze gehört. In Österreich gibt es kein vergleichbares staatliches Vorsorgekonto für Kinder.
Was Familien jetzt tun können
Noch ist nichts beschlossen, Details können sich im parlamentarischen Verfahren ändern. Eltern von Kindern des Jahrgangs 2020 müssen derzeit nichts unternehmen, ein Antrag ist nach den bisherigen Plänen ohnehin nicht nötig. Sinnvoll ist es, die Beratungen im Bundestag zu verfolgen und später die Kosten verschiedener Anbieter zu vergleichen, bevor ein Depot eröffnet wird. Offizielle Informationen stellen das Bundesfinanzministerium und die Deutsche Rentenversicherung bereit. Der Artikel ersetzt keine individuelle Finanzberatung.



