Gesundheitskosten absetzen: So sparen Sie Steuern

Ein Formular zur Einreichung der Steuererklärung beim deutschen Finanzamt.
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Steuern sparen mit Gesundheitskosten: So setzen Sie Krankheitsausgaben richtig ab

Gesundheitskosten können schnell zur finanziellen Belastung werden, doch viele Betroffene wissen nicht, dass sie diese in der Steuererklärung absetzen können. In der Tat lassen sich in der Steuererklärung Gesundheitskosten absetzen.

Ob Arztkosten, Medikamente oder Reha-Maßnahmen: Unter bestimmten Voraussetzungen sind diese als „außergewöhnliche Belastung“ steuerlich absetzbar. Doch es gibt Hürden und Besonderheiten, die beachtet werden müssen.

Wann sind Krankheitskosten steuerlich absetzbar?

Grundsätzlich können nur Kosten angerechnet werden, die medizinisch notwendig sind und über die sogenannte „zumutbare Eigenbelastung“ hinausgehen. Diese Eigenbelastung wird vom Finanzamt individuell berechnet und hängt vom Einkommen, Familienstand und der Anzahl der Kinder ab.

Je nach Einkommenshöhe liegt die Grenze zwischen einem und sieben Prozent des Jahresbruttoeinkommens. Erst wenn die Gesundheitsausgaben diese Schwelle überschreiten, können Steuerzahler sie steuerlich absetzen.

Welche Krankheitskosten sind absetzbar?

Folgende Kosten können unter bestimmten Voraussetzungen in der Steuererklärung angegeben werden:

  • Ärztliche Behandlungen (z. B. Operationen, Physiotherapie, Psychotherapie)
  • Medikamente (mit ärztlichem Rezept oder Attest)
  • Hilfsmittel (z. B. Brillen, Hörgeräte, Rollstühle)
  • Rehabilitations- und Kuraufenthalte (bei medizinischer Notwendigkeit)
  • Fahrtkosten zu Ärzten, Therapien oder Krankenhäusern
  • Pflegekosten für Angehörige oder professionelle Pflegekräfte

Nicht absetzbar sind in der Regel frei verkäufliche Medikamente oder Nahrungsergänzungsmittel, es sei denn, ein Arzt bestätigt deren medizinische Notwendigkeit.

Das Wichtigste bei Medikamenten: Ärztliches Rezept erforderlich

Ein häufiger Fehler: Viele Steuerzahler versuchen, Apotheken-Quittungen ohne ärztliches Rezept einzureichen. Ohne Verordnung lassen sich diese Ausgaben jedoch nicht anerkennen. Ein einmal ausgestelltes ärztliches Attest reicht allerdings aus, wenn der Patient die Medikamente regelmäßig benötigt.

„Bei chronischen Erkrankungen genügt es, das Attest einmal vorzulegen. Man muss nicht nach jedem Medikamentenkauf ein neues Attest einreichen“, erklärt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler gegenüber Medienvertretern.

Gerichtsurteil: Streit um Nahrungsergänzungsmittel

In der Praxis gibt es immer wieder Fälle, in denen das Finanzamt Krankheitskosten nicht anerkennt. So musste sich das Finanzgericht München (Az. 15 K 286/23) mit der Frage befassen, ob Nahrungsergänzungsmittel bei einer Krebserkrankung zwangsläufig notwendig sind – und damit steuerlich abgesetzt werden können.

Das Gericht entschied gegen den Steuerzahler, doch der Fall wurde vor dem Bundesfinanzhof (VI R 23/24) weitergezogen. Betroffene in ähnlicher Lage können Einspruch gegen ihren Steuerbescheid einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen, bis eine endgültige Entscheidung vorliegt.

Tipps für die Steuererklärung

  1. Alle Belege sammeln: Rechnungen, Rezepte, Atteste und Quittungen gut aufbewahren.
  2. Zumutbare Eigenbelastung berechnen: Prüfen, ob die eigene Schwelle überschritten wurde.
  3. Einspruch einlegen: Falls das Finanzamt Kosten ablehnt, lohnt es sich, eine Entscheidung zu hinterfragen.
  4. Fahrtkosten mit angeben: Auch Kilometerpauschalen für Fahrten zu Ärzten und Therapeuten können angesetzt werden.

So sichern Sie sich eine Steuererstattung

Wer hohe Gesundheitsausgaben hat, sollte prüfen, ob sie als außergewöhnliche Belastung gelten. Besonders bei Medikamenten ist ein ärztliches Rezept entscheidend. So können Steuerzahler Gesundheitskosten absetzen. Da nicht alle Fälle eindeutig sind, lohnt sich oft ein Einspruch. Mit der richtigen Dokumentation lassen sich am Ende des Jahres spürbare Steuerersparnisse erzielen.

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