Der Oktober bringt für Verbraucher in Deutschland und Österreich eine Reihe neuer Regeln: vom digitalen Kassenzettel über ein EU-Verbot bestimmter Ewigkeitschemikalien bis zur Zeitumstellung. Ein Überblick über die wichtigsten Stichtage.
Österreich: Kassenbon darf digital sein
Ab 1. Oktober 2026 müssen Händler und Gastronomen in Österreich den Beleg nicht mehr zwingend auf Papier ausdrucken. Ein digitaler Beleg, etwa per QR-Code oder Link, erfüllt dann ebenfalls die Belegerteilungspflicht, und zwar unabhängig vom Betrag. Die Pflicht selbst bleibt: Jeder Verkauf muss weiter dokumentiert werden, nur die Form ändert sich. Kundinnen und Kunden entscheiden selbst, ob sie einen Papierbeleg brauchen. Wer ihn verlangt, bekommt ihn auch künftig ausgedruckt.
Die Neuerung ist Teil des Registrierkassenpakets der Bundesregierung. Schon seit Jahresbeginn liegt die Umsatzgrenze für die Registrierkassenpflicht bei 45.000 statt 30.000 Euro, kleine Betriebe im Freien wie Marktstände bleiben ausgenommen.
EU: Verbot für eine Gruppe von PFAS
Am 10. Oktober 2026 greift in der gesamten EU eine Beschränkung für die Chemikalie Perfluorhexansäure (PFHxA), ihre Salze und verwandte Stoffe. Sie gehören zur Gruppe der PFAS, die wegen ihrer extremen Langlebigkeit oft Ewigkeitschemikalien genannt werden. Grundlage ist die EU-Verordnung 2024/2462. Ab dem Stichtag dürfen unter anderem folgende Produkte für Verbraucher nicht mehr mit diesen Stoffen oberhalb enger Grenzwerte in Verkehr gebracht werden:
- Textilien, Leder und Pelze in Kleidung, Schuhen und Zubehör
- Lebensmittelverpackungen aus Papier und Karton, etwa Pizzakartons
- Kosmetikprodukte
- Gemische für Privatkunden wie bestimmte Reinigungsmittel
Die Grenzwerte liegen bei 25 ppb für PFHxA und ihre Salze sowie 1.000 ppb für verwandte Stoffe. Für Käufer ändert sich im Laden sichtbar wenig, verantwortlich sind Hersteller und Importeure. Ware, die ab dem Stichtag neu in Verkehr gebracht wird, muss die Regeln einhalten.
Deutschland: Vorsorgeregister wird digitaler
Das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer speichert bisher nur, dass es eine Vorsorgevollmacht, Betreuungs- oder Patientenverfügung gibt und wo sie liegt. Ab 1. Oktober 2026 können dort auch elektronische Abschriften der Dokumente hinterlegt werden. Gerichte und Ärzte sollen so im Ernstfall schneller sehen, was eine Person verfügt hat. Das Original wird weiterhin nicht im Register aufbewahrt.
Einen Haken gibt es: Hochladen können die Abschrift zunächst nur institutionelle Nutzer wie Notare, Rechtsanwälte oder Betreuungsbehörden. Wer sich selbst als Privatperson registriert, kann keine Kopie beifügen.
Tanken, Ferien, Uhren: weitere Termine
In Deutschland soll ab 1. Oktober ein neuer Tankrabatt gelten, sofern Bundestag und Bundesrat ihn rechtzeitig beschließen. Geplant sind rund 17 Cent Entlastung pro Liter Benzin und Diesel bis Jahresende. Wer in den Herbstferien nach Italien fährt, muss zudem ein neues Dieselfahrverbot für Euro-5-Fahrzeuge in größeren Städten der Lombardei beachten. In der Nacht zum Sonntag, 25. Oktober, endet schließlich die Sommerzeit in beiden Ländern: Um 3 Uhr werden die Uhren auf 2 Uhr zurückgestellt.
Was Verbraucher jetzt tun können
In Österreich lohnt es sich, an der Kassa bewusst zu entscheiden, ob ein Papierbeleg nötig ist, etwa für Umtausch oder Garantie. Wer einen digitalen Beleg erhält, sollte ihn direkt speichern. In Deutschland ist ein guter Zeitpunkt, die eigenen Vorsorgedokumente zu prüfen und beim Notar oder Anwalt nachzufragen, ob eine Abschrift im Register sinnvoll ist. Und wer demnächst tanken muss, kann mit einer Füllung bis Anfang Oktober warten, wenn der Tank es zulässt.



