Frankfurter Zoo muss Minijobber eine Entschädigung in Höhe von 9.000 Euro zahlen. Der Rechtsstreit könnte Auswirkungen auf andere Mitarbeiter haben.
Deswegen erhält der Mitarbeiter jetzt Geld
Der Frankfurter Zoo hat einen Minijobber, der als Kassierer arbeitete, zu einer saftigen Entschädigung von 9.000 Euro verurteilen müssen. Der Hintergrund dieses Rechtsstreits ist ein Vorfall, bei dem der 57-jährige Mitarbeiter Urlaub beantragte und die Stadt Frankfurt ihm diesen verweigerte. Nachdem er die Ablehnung akzeptieren musste, folgte die Kündigung des Mitarbeiters, was ihn dazu bewegte, rechtliche Schritte einzuleiten.
Die Stadt Frankfurt weigerte sich, dem Minijobber Urlaub zu gewähren, da sie der Meinung war, dass es keinen formellen Arbeitsvertrag gebe, der einen Urlaubsanspruch garantieren würde. Stattdessen, so die Stadt, basierte das Arbeitsverhältnis auf einer Rahmenvereinbarung, die keinen bezahlten Urlaub vorsah. Es wird jedoch kontrovers diskutiert, ob diese Vereinbarung wirklich rechtlich ausreichend war. Das Verfahren endete schließlich mit einem Vergleich, wobei die rechtlichen Fragestellungen vorerst ungeklärt bleiben.
Einfluss auf weitere Klagen
Der Fall könnte weitreichende Auswirkungen auf andere Minijobber haben, die in ähnlichen Verträgen arbeiten. In Frankfurt sind aktuell noch weitere Klagen von Mitarbeitern anhängig, die ebenfalls eine Klärung ihrer arbeitsrechtlichen Ansprüche erwarten. Der Fall zeigt, wie wichtig es für Minijobber ist, ihre Rechte bezüglich Urlaub und Kündigung genau zu kennen und durchzusetzen.
Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) sieht vor, dass sowohl Minijobber als auch Vollzeitbeschäftigte Anspruch auf bezahlten Urlaub haben. Für Minijobber, deren Arbeitszeit in der Regel geringer ist, gilt eine spezielle Berechnungsregel: Der Urlaubsanspruch wird proportional zur Anzahl der Arbeitstage pro Woche berechnet. So haben Minijobber bei einer durchschnittlichen Arbeitszeit von drei Tagen in der Woche Anspruch auf 12 bezahlte Urlaubstage im Jahr.
In diesem konkreten Fall ging es jedoch um die Frage, ob ein Arbeitsvertrag existierte, der den Anspruch auf Urlaub konkret regelte. Das Fehlen eines solchen Vertrags führte zur Auseinandersetzung, die nun zu einer hohen Entschädigung führte und für viele Minijobber eine Lehre in Sachen Arbeitsrecht sein dürfte.
Rechtliche Unsicherheit könnte für viele zur Gefahr werden
Der Fall des Frankfurter Zoos verdeutlicht, dass Minijobber in einer rechtlich unsicheren Situation stecken können, wenn es um Ansprüche wie Urlaub geht. Gerade wenn keine klaren Arbeitsverträge bestehen, können Missverständnisse und Rechtsstreitigkeiten entstehen. Daher ist es ratsam, sich als Minijobber über die eigenen Rechte zu informieren und gegebenenfalls rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um eine faire Behandlung zu gewährleisten. Das könnte einen unerwarteten Geldsegen für die Mitarbeitenden bedeuten.