Rekord geknackt: Die Nachfrage nach Förderungen für Photovoltaik-Anlagen war in Österreich 2023 besonders hoch. Auch für 2024 erwartet man einen Boom. Und einige Änderungen.
Das Interesse an Photovoltaik-Anlagen war im Jahr 2023 in Österreich wieder besonders hoch. Laut Statistik wurden die Rekorde der Vorjahre erneut übertroffen. In den ersten drei Fördercalls konnten bereits mehr als 140.000 Anträge für Photovoltaik-Anlagen genehmigt werden. Auch in diesem Jahr ist eine große Nachfrage prognostiziert. Und es wird weitere Begünstigungen geben.
Novelle des Umsatzsteuergesetzes: Null Steuern
Mit dem 1. Januar 2024 wurde in Österreich ein vereinfachtes System eingeführt, um den Ausbau der Solarenergie in den kommenden Jahren zu beschleunigen. Für Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 35 Kilowatt peak (kWp) und zugehörigen Speichern, die gemeinsam in einem Projekt realisiert werden, gilt somit ein Nullsteuersatz. Das bedeutet, dass keine zusätzlichen Förderanträge erforderlich sind und beim Kauf keine Umsatzsteuer berechnet wird.
Wann gilt die Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen?
Die Umsatzsteuerbefreiung kann von natürlichen Personen, Personengesellschaften, juristischen Personen sowie von Betreibern gemeinschaftlicher Erzeugungsanlagen und Contractinganlagen (wenn die Abzahlung bis Ende 2025 gegeben ist) in Anspruch genommen werden.
Betreiber einer PV-Anlage ist man, wenn man PV-Strom ins Netz einspeist (Überschuss- oder Volleinspeisung) bzw. die PV-Anlage zur Stromproduktion (Inselbetrieb) nutzt. Dasselbe gilt für Personen, die der Kleinunternehmerregelung unterliegen. Rechnungen mit 0 % Steuer sind auf den zukünftigen Betreiber der PV-Anlage auszustellen.
Wichtig: Der Nullsteuersatz kann nur auf Lieferungen und nicht auf Leistungen (reines Leasing) angewendet werden. Zudem ist auf vertragliche Vereinbarung zu achten. Der Nullsteuersatz gilt pro Zählpunkt einer PV-Anlage mit eigenem Wechselrichter.
„Zu beachten ist auch, dass die PV-Anlage entweder auf Wohngebäuden, Gebäuden öffentlicher Körperschaften oder Gebäuden mit gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken betrieben werden muss“, weiß Helmut Perr, Gründer und Geschäftsführer von eco-tec, einer der führenden Photovoltaik-Anbieter Österreichs.
Termine für Förderanträge
Für Anlagen, die nicht von der Umsatzsteuerbefreiung profitieren (z. B. Anlagen über 35 kWp oder Anlagen auf Betriebsgebäuden), kann man weiterhin einen Förderantrag beim Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) stellen.
Termine:
Der Förderstart für Investitionsförderungen ist am 8. April 2024, der Förderstart für Marktprämienförderungen am 14. Mai 2024.
eco-tec berät und unterstützt Kunden bei Photovoltaik-Förderungen
eco-tec zählt zu den größten österreichischen Unternehmen im Bereich Planung, Konzeption und Errichtung von Photovoltaik-Anlagen und Speichersystemen. Seit der Gründung im Jahr 2010 sind dank des Unternehmens über 1.800 Photovoltaik-Anlagen entstanden.
Führend ist man aber nicht nur, wenn es um die Errichtung der Anlagen geht. Die professionelle Beratung und das Rundum-Service von eco-tec sind in Österreich als einzigartig bekannt.
„Wir bieten so gut wie alles aus einer Hand. Das bedeutet, wir beraten und errichten nicht nur, sondern wir kümmern uns für unsere Kunden bei Bedarf auch um sämtliche Behördenverfahren. eco-tec verfügt nämlich über eine hauseigene Abteilung, die unsere Kunden bei allen Förderungsangelegenheiten unterstützt. Darüber hinaus sind wir in der Lage, die Errichtung der Photovoltaik-Anlage durch unser eigenes qualifiziertes Personal und unsere eigenen Maschinen durchzuführen. Somit gewährleisten wir höchste Qualität in jedem Schritt des Prozesses“, betont eco-tec-Chef Helmut Perr.
Haben auch Sie Interesse an einer Photovoltaik-Anlage? Auf der Website von eco-tec finden Sie alle wichtigen Informationen und Kontaktdaten: eco-tec.at.
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